Die meisten elektrotechnischen Geräte benötigen, neben der Wirkleistung, die sie in entsprechende nutzbare Funktionen, wie heizen, beleuchten, bewegen, wandeln, auch noch Blindleistung. Sowohl Wirk- wie Blindleistung erzeugen in den Zuleitungen entsprechende Ströme. Bei hohem Blindleistungsbedarf entstehen große Anteile des Blindstromes in den Zuleitungen. Diese führen zu zusätzlichen Verlusten und Spannungsabfällen und verhindern die Versorgung weitere Verbraucher über diese Leitungen. Deshalb begrenzen die Energieversorgungsbetriebe beim Anschluss ihrer Kunden den Blindleistungsbezug mit der Festlegung, dass der Leistungsfaktor (cos ϕ) am Übergabepunkt größer gleich 0,95, sein muss. Liegt er darunter, wird die Blindleistung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Damit diese zusätzlichen Kosten nicht entstehen, können die Abnehmer eigene Blindleistungs-Kompensationsanlagen einsetzen. Diese sichern, dass der cos ϕ immer größer 0,95 bleibt. Der Kompensation der Blindleistung liegt zugrunde, dass sich induktive und kapazitive Blindleistung gegenseitig aufheben. Man kann also die im Netz zumeist induktive Blindleistung, hervorgerufen durch die Spulen der Motoren und Transformatoren, mit kapazitiver Blindleistung, wie sie Kondensatoren hervorrufen, beseitigen.
Da sich der Blindleistungsbedarf der Abnehmer meist mit der Last verändert, muss eine Kompensationsanlage auch unterschiedliche Kompensationsleistungen bereitstellen können. Das erreicht man, durch die Aufteilung der Gesamtkompensationsleistung auf mehrere Kondensatoreinheiten. Die je nach Bedarf zu- oder abgeschaltet werden können.